DRmare hält sich strikt an die nachstehenden US-amerikanischen Urheberrechtsbestimmungen:
Das Urheberrechtsgesetz der Vereinigten Staaten (Titel 17) regelt wichtige Aspekte im Zusammenhang mit der Aufzeichnung von Audioinhalten. Bitte beachten Sie, dass die Bestimmungen in diesem Artikel auf die Vereinigten Staaten beschränkt sind und die hier bereitgestellten Informationen keine Garantie darstellen.
1. Das Urheberrechtsgesetz der USA erlaubt die digitale Musikaufzeichnung
Kapitel 10: Digitale Audioaufzeichnungsgeräte und Medien
1008. Verbot bestimmter Verletzungsklagen
"Unter diesem Titel kann keine Klage erhoben werden, die sich auf eine Verletzung des Urheberrechts aufgrund der Herstellung, des Imports oder des Vertriebs eines digitalen Audioaufzeichnungsgeräts, eines digitalen Audioaufzeichnungsmediums, eines analogen Aufzeichnungsgeräts oder eines analogen Aufzeichnungsmediums oder aufgrund nichtkommerzieller Nutzung bezieht Nutzung eines solchen Geräts oder Mediums durch einen Verbraucher zur Erstellung digitaler oder analoger Musikaufnahmen."
Quelle: https://www.copyright.gov/title17/92chap10.html
2. Das US-amerikanische Urheberrecht besagt, dass der Kopierschutz nicht umgangen werden darf
Kapitel 12: Urheberrechtsschutz- und Verwaltungssysteme
1201. Umgehung urheberrechtlicher Schutzsysteme
"Niemand darf eine technische Maßnahme umgehen, die den Zugang zu einem unter diesem Titel geschützten Werk wirksam kontrolliert."
Quelle: https://www.copyright.gov/title17/92chap12.html
3. DRmare hält sich strikt an die oben genannten Urheberrechtsbestimmungen
#1. DRmare umgeht niemals den DRM-Urheberrechtsschutz
Viele Musik-Streaming-Dienste nutzen das "DRM-Technologie" um ihren Inhalt vor der Existenz zu schützen "direkter download". Dadurch wird sichergestellt, dass nur autorisierte Benutzer die Musikstreams genießen können.
DRmare respektiert die Vorschriften und hat die DRM-Technologie nie umgangen. DRmare zeichnet nur ungeschützte Musikstreams auf, die von der Systemsoundkarte stammen. Außerdem können mit DRmare niemals Songs aufgenommen werden, ohne die Musik-Streaming-Dienste zu abonnieren.
#2. DRmare greift niemals auf verschlüsselte Musik zu
Einige Audiodateien sind auch von ihrem Anbieter vor der Aufzeichnung geschützt. Dies geschieht technisch, da die Musikdaten auf dem Computer nur verschlüsselt verarbeitet und erst im Anzeigegerät entschlüsselt werden. DRmare hat nie versucht, den Schutz zu umgehen, um auf verschlüsselte Musikdaten zuzugreifen. Daher kann DRmare solche Audioinhalte nicht aufzeichnen und speichern.
#3. DRmare zielt darauf ab, Audios auf einfachere Weise aufzunehmen
Inhalte ohne Aufnahmeschutz können mit DRmare aufgezeichnet werden.
Es ist möglich, genau denselben Inhalt auch mit einem beliebigen Audioaufnahme-Tool aufzunehmen. Dass die Aufnahme von Streaming-Audio-Inhalten, die nicht mit dem Aufnahmeschutz des Anbieters versehen sind, einen wirksamen Schutz nicht umgeht, ist auch daran zu erkennen, dass dies sogar mit 'Bordmitteln' möglich ist.
4. AGB des Anbieters
Wenn Sie kommerzielle Musik-Streaming-Dienste abonnieren, haben Sie möglicherweise den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt, die Ihre Rechte zur Aufnahme von Musikinhalten einschränken. Bitte überprüfen Sie unbedingt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bevor Sie DRmare zum Aufzeichnen solcher Streams verwenden. DRmare übernimmt keine Verantwortung, wenn Sie gegen solche Vorschriften verstoßen, denen Sie zugestimmt haben.